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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Stackdose GmbH, Moritzburger Weg 38, 01109 Dresden (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung der im Berufsstand üblichen Sorgfalt. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(4) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert vergütet.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer heranzuziehen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt und in der Lage ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

(2) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer erhebliche Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein können, unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot genannten Tagessätze bzw. Festpreise.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot ausgewiesen oder vorab vereinbart wurden.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 6 Leistungszeiten und Termine

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder höhere Gewalt eintritt.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber prüft die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Übergabe und teilt etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit.

(2) Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen, sofern nicht offensichtliche Mängel vorliegen.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen für den eigenen Geschäftsbetrieb.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Kündigung

(1) Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung entsprechend zu vergüten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Moritzburger Weg 38
01109 Dresden
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